AGB

A. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, sonstige rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Kauf-, Werklieferungs- und Werkverträge einschließlich Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Für den Fall einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese Bedingungen für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden ebenfalls, soweit nicht bei diesen ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
  3. Sofern die Parteien miteinander ein Pflichtenheft abgestimmt haben, ist dieses für die technische Aufgabenstellung des Auftrages allein maßgeblich.

B. Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand, Umfang der Lieferung und Leistung

  1. Für Art und Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Wir liefern mangels abweichender Vereinbarung „ab Werk “und vermitteln  namens und im Auftrag des Kunden den Versand.
  2. Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Stockungen im allgemeinen Verkehr sowie in der Rohstoffversorgung entbinden uns der Lieferverpflichtung. Ersatz- oder Schadensansprüche wegen verspäteter oder unterlassener Lieferung können  in keinem Fall gestellt werden.

C. Abrufaufträge

  1. Mangels anderer Vereinbarungen muss der Abruf der  gesamten Warenmenge spätestens innerhalb 3 Monaten gerechnet vom Tage der 1. Auslieferung an, erfolgen. Erfolgt dieser Abruf innerhalb dieser Frist nicht, so sind wir berechtigt, nach Ablauf der Frist noch nicht abgerufene  Mengen zu berechnen und die Bezahlung zu verlangen. Die Lagerung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

D. Preise und Zahlungsbedingungen, Mehrwertsteuer

  1. Die Preise gelten mangels abweichender Vereinbarung „ab Werk“ zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer am  Tage der Rechnungsstellung und ausschließlich Verpackung, welche gesondert berechnet wird. Rechnungsbeträge  sind mit 8 Tage 2% - 30 Tage netto zu bezahlen.
  2. Alle Nebenkosten, wie z.B. Transportversicherung, Verladung und Überführung, Zollkosten und TÜV-Gebühren sind vom Kunden zu tragen sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit 4% p.a. Zinsen über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens aber 6% berechnet.
  4. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden gegenüber unseren Ansprüchen stehen ihm nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  5. Alle Aufträge werden unter der Voraussetzung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers angenommen. Ist diese Voraussetzung- z.B. nach Auskunftseinholung nicht gegeben, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder aber auf  Vorauskasse (evtl. Nachnahme) bzw. auf Zahlung vor Ablauf der Frist bestehen.

E. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an allen Kaufgegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden  zustehender Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.
  2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist die Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherheitsübertragung des Kaufgegenstandes im Ganzen oder in Teilen an unsere schriftliche Zustimmung gebunden.
  3. In jedem Falle der Weiterveräußerung eines unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstandes tritt der Kunde schon jetzt seine künftigen Ansprüche gegen seinen Käufer aus der Weiterveräußerung vollen Umfanges an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde hat uns auf erstes Anfordern unverzüglich alle zum Einzug  erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen.
  4. Übersteigt der Wert der für uns bestehende Sicherheiten die Forderungen an den Kunden um mehr als 20% des Vorbehaltsgutes, so sind  wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
  5. Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, haben wirdas Recht, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nach Mahnung und Ablauf der damit verbundenen angemessenen Frist herauszuverlangen. Der Kunde nimmt die notwendigen Mitwirkungshandlungen vor. Dies gilt auch dann wenn sich der Gegenstand im Besitz eines Dritten befindet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Wegnahme oder Pfändung des Gegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
  6. Der Kunde unterrichtet uns unverzüglich schriftlich von allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen  und sonstigen Verfügungen Dritter, die sich gegen einen in unserem Eigentum stehenden Gegenstand richten und überläßt uns Abschriften von Pfändungsverfügungen und Protokollen. Wenn wir Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erheben, ist uns der Kunde zur Erstattung der gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten verpflichtet, wenn der Dritte hierzu nicht in der Lage ist.

F. Mehr- oder Minderlieferungen

  1. Wir haften nicht für Mengen und Gewichtsschwankungen. Ferner nicht für handels- oder  gewerbeübliche Abweichungen vom gegebenen Muster in Farbe, Qualität und sonstiger Beschaffenheit.
  2. Wir haben das Recht, folgende Mehr- oder Minderlieferungen vorzunehmen:
    3 % bis 100 Stück,  2% bis 1000 Stück, Gewichtsschwankungen sind bis zu + - 8% zulässig.

G. Mängelrügen, Gewährleistung

  1. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich an uns zu richten.
  2. Alle mit Mängeln behafteten Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert. Der Kunde hat uns für Nachbesserungen, Neulieferungen  oder Änderungen  eine angemessene Zeit und ggf. Gelegenheit zu einer Nachbesserung vor Ort zu gewähren.
  3. Weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, insbesondere die Geltendmachung von Verzugs- oder Folgeschäden und entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.

H. Urheberrecht 

  1. An Entwicklungen, Entwürfen, Konzeptionen und Mustern beanspruchen wir ein Urheberrecht, wenn die Leistungen  durch uns erbracht wurden. Diese dürfen weder kopiert,  noch dem Wettbewerb zugänglich gemacht werden und sind, sofern keine Berechnung erfolgt ist, auf verlangen an den Verkäufer zurückzugeben. Wenn wir zur Produktion eines Auftrages Muster, Zeichnungen  oder Entwürfe erhalten, fallen alle Ansprüche die eventuell gegen uns erhoben werden, aus Verletzungen von Patent-, Musterschutz-, Warenzeichen und Urheberrechten, ausschließlich dem Auftraggeber zur Last.
    Der Auftraggeber hat auch alle Aufwendungen zu  ersetzen.

I. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Fälle Heilbronn, auch für Scheck- und Wechselzahlungen.

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

Finkbeiner

Holzverarbeitung & mehr

Finsterroter Weg 10
71543 Wüstenrot 1

Werk

Gerd Finkbeiner
Fon: 07945‐2216
Fax: 07945‐1436
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